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Familienrecht

Eheverträge
Scheidungsfolgevereinbarungen

Mittlerweile werden über die Hälfte aller geschlossenen Ehen wieder geschieden. Auch wenn man frisch verliebt ist und noch "auf Wolke 7" schwebt, sollte man sich daher sinnvollerweise bereits mit einem möglichen Szenario Trennung und nachfolgender Scheidung befassen und Vorkehrungen treffen, bevor dieser Fall vielleicht tatsächlich eintritt. Werden diese Dinge rechtzeitig und am besten noch vor einer Eheschließung von den Heiratswilligen angesprochen, findet sich zumeist eine Lösung, die die möglichen Folgen eines späteren Scheiterns der Ehe zum einen abfedert und zum anderen klare Regelungen für einen solchen Fall vorhält und damit spätere Streitigkeiten von vorneherein ausschließt. Insoweit bieten Eheverträge sehr weitreichende Möglichkeiten von Regelungen im Rahmen des ehelichen Güterrechts, z.B. Gütertrennung, bis hin zu Unterhaltsvereinbarungen und  Versorgungsausgleichsregelungen.
 
Wurde ein Ehevertrag nicht abgeschlossen und scheitert die Ehe sind die dann häufig auftretenden Streitpunkte auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zu lösen. Auch dann ist es aber mein Bestreben als Rechtsanwalt, im Ergebnis zu einer Scheidungsfolgevereinbarung, also einer Einigung der Ehegatten, zu kommen, um langwierige und zumeist kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen für den Mandanten zu vermeiden.

info@kanzlei-marquenie.de