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Patientenverfügung


Eine Erkrankung kann dazu führen, dass man für immer oder aber zeitweise seine laufenden Angelegenheiten nicht mehr regeln kann. In solchen Fällen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass diese Dinge automatisch von einem nahen Angehörigen, z. B. dem Ehegatten oder Kindern, stellvertretend erledigt werden können. Dies bedarf jeweils einer Vollmachtserteilung durch den Erkrankten zu Gunsten einer Person seines Vertrauens. Dies kann in der Regel nicht mehr erfolgen, wenn der Krankheitsfall mit derart weit reichenden Folgen bereits eingetreten ist. Von daher gilt auch hier, dass Vorbeugung unverzichtbar ist.

Denn niemand kann ernsthaft wollen, dass z.B. die Miete nicht mehr gezahlt werden kann oder unterhaltsbedürftige Familienmitglieder nicht mehr über Barmittel zur  Finanzierung des Lebensunterhaltes verfügen, nur weil keine Vorkehrungen für den „Fall X“ getroffen wurden. Die Alternative wäre, dass das Gericht in derartigen Not- und/oder Eilfällen einen Betreuer bestellt. Hierbei handelt es sich häufig um vollkommen fremde Personen, zu denen bis dahin keinerlei Verbindung bestand. Diese handeln demnach auch vollkommen losgelöst von persönlichen Bindungen des Betreuten und setzen sich dabei auch über dessen Wünsche und Vorstellungen hinweg bzw. lassen diese unbeachtet, weil sie ihnen unbekannt sind. Oftmals kommt es dabei auch zu Entscheidungen des Betreuers, die sich z.B. im finanziellen Bereich gegen die eigenen Angehörigen richten und diese sehr stark beeinträchtigen können.

Erhält der gerichtlich bestellte Betreuer auch die Personensorge, entscheidet er für den Betreuten über etwaige medizinische Behandlungsmaßnahmen. Auch diese Entscheidungen stehen nicht immer im Einklang mit dem  tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betreuten, der aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr befragt werden kann.

Es gilt daher möglichst frühzeitig im Interesse von Angehörigen und auch zur eigenen Absicherung Vorkehrungen zu treffen und eine Vorsorgevollmacht für die rechtlichen und eine Patientenverfügung für die höchst persönlichen Belange, insbesondere die gewünschten medizinischen Maßnahmen bei bestimmten Erkrankungen bzw. bei oder in bestimmten Krankheitsstadien (Stichwort: lebensverlängernde Apparatemedizin), zu errichten.

Auch hier sollte ein Rechtsanwalt Ihr Ansprechpartner sein. Aufgrund seiner juristischen Kenntnisse auch über das  Zusammenspiel und  Wechselwirkungen von einzelnen Regelungen ist er der Garant dafür, dass der der schriftlich fixierte Wille des Betroffenen auch bei Eintritt einer Lebenssituation, in der man selbst tatsächlich handlungsunfähig ist, beachtet und von Dritten umgesetzt wird. Hier sollte man auch nicht vorschnell und weil man Kosten sparen will, auf Formulare zurück greifen, die man ohne weiteres beziehen kann. Diese sind für ein Massenpublikum erstellt, so dass individuelle Bedürfnisse und Besonderheiten unberücksichtigt bleiben. Will man wirklich die Beruhigung haben, auf den Ernstfall richtig vorbereitet und hierfür gewappnet zu sein, sollte ein Rechtsanwalt konsultiert und um eine fundierte und individuelle Beratung und Unterstützung gebeten werden.

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