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Familienrecht


Mit dem Oberbegriff Familienrecht bezeichnet man alle Vorschriften, die sich innerhalb des BGB mit Ehe und Verwandtschaft befassen. Damit werden im Rahmen des Familienrechts innerhalb des BGB wie auch in zahlreichen Sonder- und Nebengesetzen höchst persönliche Dinge geregelt, die jeden von uns berühren und betreffen. Es gibt kein anderes Rechtsgebiet, mit dem der Gesetzgeber derart weitreichend in unsere Privatsphäre eingreift und dabei eigene Gestaltungs- und Handlungsspielräume sehr stark beschränkt oder manchmal sogar gänzlich ausschließt.

Dabei unterliegt dieses Rechtsgebiet wie kaum ein anderes ständigen Veränderungen und Anpassungen, die vielfach auf den Veränderungen der gesellschaftlichen Anschauungen und Verhaltensweisen der Menschen beruhen. Man denke z.B. im gesetzgeberischen Bereich an die gesetzliche Stärkung der Position der nichtehelichen Kinder oder an das Lebenspartnerschaftsgesetz, das der Besserstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften dient, aber auch an den ständigen Wandel in der Rechtsprechung.

Kommt es in diesem sehr sensiblen und wandlungsreichen Rechtsgebiet zu Problemen ist es daher besonders wichtig, einen Ansprechpartner zu finden, der einen in der jeweiligen konkreten Problemsituation vertrauens- und verständnisvoll an die Hand nehmen und durch das Dickicht der einschlägigen Vorschriften manövrieren kann. Eben diese Hilfe biete auch ich meinen Mandanten an. Von der ersten Beratung bis zur Regelung des letzten Problempunktes werden Sie von mir begleitet und unterstützt. Um Ihnen insoweit einen ersten Einstieg und Überblick zu verschaffen sind auf dieser Seite links neben diesem Text einige Stichworte aufgeführt, die Sie bei Interesse anklicken können. In den jeweiligen Themenfeldern biete ich einige weitere Erläuterungen und Hilfestellungen.


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