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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Als Arbeitsnehmer anzusehen ist eine Person, die sich aufgrund eines Arbeitsvertrages weisungsgebunden und in persönlicher, sozialer Abhängigkeit von einem Arbeitgeber zu fremdbestimmten Arbeitsleistungen gegen Entlohnung verpflichtet.

Damit unterscheidet sich ein Arbeitnehmer auch von einer Person, die sich zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet, z.B. der Handwerker, der eine Stromleitung reparieren soll. Dieser erhält für seine Arbeit zwar auch eine Entlohnung, unterliegt aber keinen Vorgaben seines Auftraggebers über die Art und Weise der zu erbringenden Arbeiten oder über Arbeitszeit und -ort und ist von diesem auch aufgrund der nur vorübergehenden Zusammenarbeit und aufgrund der Vielzahl seiner Auftragsverhältnisse nicht persönlich abhängig.
 
Gerade einen Arbeitnehmer interessieren daher im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses vornehmlich die gesetzlichen, tarifvertraglichen und/oder individualvertraglichen Regelungen, die den für ihn besonders sensiblen Bereich der persönlichen, sozialen Abhängigkeit vom Arbeitgeber berühren.
 
Hierzu gehören sicherlich:
 
a) Arbeitsvertrag
 
    - Inhalt (worauf ist zu achten/was sollte in ihm geregelt werden)
    - Befristungsmöglichkeit
    - Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
    - Bezugnahme auf bestehende Tarifverträge
    - allgemeinverbindliche Tarifverträge 
 
b) Beendigung von Arbeitsverhältnissen
 
    - durch Befristung
    - durch fristlose Kündigung
    - durch fristgemäße Kündigung
    - durch arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung
    - durch verhaltensbedingte Kündigung
    - durch krankheitsbedingte Kündigung
    - durch Änderungskündigung
    - durch Auflösungs-/Aufhebungsvertrag
    - aufgrund einer Insolvenz des Arbeitgebers
 
c) Schutzrechte des Arbeitnehmers bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages
  
    - Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes
    - einzuhaltende Kündigungsfristen
    - einzuhaltende Klagefristen
    - einstweiliger Weiterbeschäftigungsanspruch
    - Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
 
d) Lohn
 
   - Bruttolohn/Nettolohn
   - Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile)
   - Überstundenvergütung/Lohnzuschläge
   - Sonderzuwendungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld)
   - vermögenswirksame Leistungen
   - Fälligkeit
   - Insolvenzgeld bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers
 
e) Urlaub
 
    - gesetzlicher Mindesturlaub
    - Erziehungsurlaub
    - Mutterschutz
    - Urlaubsgeld
    - Urlaubsabgeltung
    - Urlaub bei Arbeitsplatzwechsel
    - Erlöschen des Urlaubsanspruchs
 
f) Arbeitszeugnis
 
    - Zwischenzeugnis
    - Endzeugnis
    - wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis
   
 
Es versteht sich von selbst, dass die vorstehende Auflistung nicht vollständig sein kann. Trotzdem gibt sie einen ersten Einblick in die Komplexität und die Vielfalt der arbeitsvertraglichen Themenbereiche, die im Laufe eines Arbeitsvertrages bedeutsam werden oder werden können. Der Unterzeichner steht in allen arbeitsrechtlichen Fragen als anwaltlicher Berater und Vertreter zur Verfügung und wird Ihnen eine fundierte Antwort auf Ihre Fragen geben und Sie bei einer etwaigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt mit meinem Büro auf. In diesem Zusammenhang beantworte ich Ihnen auch gerne vorab und für Sie vollkommen unverbindlich Ihre Fragen nach den Kosten der im konkreten Fall gewünschten oder notwendigen anwaltlichen Dienstleistung von der bloßen Beratung bis hin zu einer Vertretung in einer  arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung.


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