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Arbeitsrecht für Arbeitgeber


Arbeitsvertraglich als Arbeitgeber anzusehen ist, wer eine oder mehrere Personen in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer zum Zweck der Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt beschäftigt.
 
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass es bei einer zumeist langfristig angelegten Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern immer wieder zu Klärungs- und Regelungsbedarf kommt oder zumindest kommen kann. Dieser kann sich sowohl aus dem konkreten Arbeitsverhältnis heraus als auch bedingt durch einen generellen Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen oder Anschauungen und Gepflogenheiten, aber auch durch Änderungen in der Rechtsprechung oder von Gesetzen ergeben.
 
Die arbeitsvertraglichen Themen, die aus Arbeitgebersicht von besonderer Bedeutung sind, können stichwortmäßig wie folgt zusammengefasst werden:
 
a) Kündigung
 
    - fristlose Kündigung
    - fristgemäße Kündigung
    - betriebsbedingte Kündigung
    - verhaltensbedingte Kündigung
    - krankheitsbedingte Kündigung
    - Änderungskündigung
    - Kündigungsschutzgesetz
    - Kündigungsfrist
    - Kündigung von Schwerbehinderten
    - Kündigung von Schwangeren/Müttern im Erziehungsurlaub
    - Kündigung in der Probezeit
    - Kündigung von Auszubildenden
    - tarifvertragliche Kündigungsfristen
 
b) Lohn
 
    - Fälligkeit
    - Überstunden
    - Lohnzuschläge
    - Weihnachtsgeld
    - Urlaubsgeld
    - Urlaubsabgeltung
    - Vermögenswirksame Leistungen
 
c) Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern
 
    - Anspruch des Mitarbeiters auf Weiterbildungsmaßnahmen
    - Anspruch des Arbeitgebers hierauf gegenüber den Arbeitnehmern
    - Kostenübernahme/Rückzahlungsvereinbarungen
 
d) Teilzeitbeschäftigung/Befristete Arbeitsverhältnisse
  
    - Teilzeitbeschäftigungsanspruch
    - Recht auf Befristung von Arbeitsverträgen
 
e) Urlaub
 
   - Urlaubsdauer
   - Erziehungsurlaub
   - Mutterschutz
   - Urlaubsentgelt
   - Urlaubsgeld
   - Urlaubsabgeltung
   - Erlöschen von Urlaubsansprüchen
   - Urlaub bei Arbeitsplatzwechsel
 
f) Mitbestimmung der Arbeitnehmer
 
   - Betriebsrat
   - Gewerkschaft und deren Aktivitäten im Betrieb
   - Rechte der Betriebsratsmitglieder
 
g) Arbeitskampf
 
   - Recht auf Streik
   - Recht auf Aussperrung
   - Lohnzahlungspflicht beim Streik
 
 
 
Allein aus den Stichwörtern, die nur einen ersten unvollständigen Überblick von möglichen Reibungspunkten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer widerspiegeln können, ergibt sich die Komplexität dieses Rechtsgebietes. Es empfiehlt sich daher auch hier, bei Problemen frühzeitig einen Anwalt zu konsultieren. Auch der Unterzeichner steht insoweit aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrungen auch in diesem Rechtsgebiet als kompetenter Ansprechpartner mit den unterschiedlichen Möglichkeiten einer Kontaktaufnahme zur Verfügung.



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